Aktienclub > FAQ
Diese Fragen wurden oft gestellt - hier die Antworten.
Ein Aktienclub ist eine Anlegergemeinschaft, bei der sich mehrere Privatpersonen zusammenfinden, um die typischen Vorteile einer gemeinsamen Anlage zu genießen. Diese Vorteile erstrecken sich von einer gemeinsamen Verwaltung, über geballte Wissenskompetenzen bis hin zu niedrigeren Gebühren durch aggregierte Aktienkäufe.
Ein Aktienclub kann seine Anlagestrategie individuell festlegen. Dabei können schon zwei Menschen gemeinsam einen Aktienclub bilden. Vor der Abgeltungssteuer ist man davon ausgegangen, dass es über 5.000 Anlegergemeischaften in Deutschland gab. Heute sollten es deutlich weniger sein.
Um Mitglied zu werden, senden Sie uns bitte die folgenden Unterlagen zu:
- aufgefüllte und unterschriebe Beitrittserklärung
- unterschriebener Gesellschaftsvertrag
- ausgefüllte Seite 4 der Zusatzerklärung
- Beidseitige Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses
Die Unterlagen finden Sie zum Ausdrucken auf unserer Homepage unter dem Punkt „Anlegen“ www.alphastar-aktienclub.de/anlegen.php.
Zudem müssen Sie ein so genanntes Post-Ident-Verfahren durchführen, bei welchem Ihre Identität festgestellt wird. Das Post-Ident-Verfahren kann in einer beliebigen Filiale der Deutschen Post, unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses sowie des Post-Ident-Coupons, durchgeführt werden. Den Post-Ident-Coupon finden Sie ebenfalls zum Ausdrucken auf unserer Homepage unter dem Punkt „Anlegen“ www.alphastar-aktienclub.de/anlegen.php.
Sind diese Schritte erfolgt, bekommen Sie eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft und eine Einzahlung kann erfolgen.
Gesellschafter kann nur eine natürliche, volljährige Person werden. Juristische Personen (z.B. GmbH oder AG) können keine Gesellschafter werden.
Einzahlungen können per Überweisung auf das Clubkonto getätigt werden. Das Konto des Alpha Star Aktienclubs ist bei der Baader Bank AG eingerichtet. Die Kontoverbindung für Einzahlungen lautet:
Kontoinhaber: Alpha Star Aktienclub GbR
Kontonummer: 10 500 100
BLZ: 700 331 00
Kreditinstitut: Baader Bank AG
Betreff: Einzahlung, Nachname, Vorname
Einzahlungen können ab einem Betrag von 1.000 € erfolgen. Darüber hinaus ist jeder Betrag, der ein Vielfaches von 10 ist, möglich. Auch Erhöhungen des erstmalig eingezahlten Betrages sind jederzeit durch einfache Überweisung durch Angabe Ihres Namens im Überweisungsbetreff möglich.
Ja, nach einmaliger Anmeldung können Sie Ihre Einlage jederzeit durch Überweisung und unter Angabe Ihres Namens im Überweisungsbetreff erhöhen. Der eingezahlte Betrag muss jeweils ein Vielfaches von 10 sein. Gerne können Sie daher per Dauerauftrag z.B. monatliche Einzahlungen vornehmen. Beachten Sie, dass die Einzahlungen jeweils zum Monatsletzten auf dem Clubkonto eingegangen sein müssen, um ab dem nächsten Monatsersten an der Entwicklung des Gemeinschaftsdepots zu partizipieren.
Ein Clubaustritt ist zu jedem Monatsende möglich. Für einen Clubaustritt genügt eine formlose, schriftliche Mitteilung an die Geschäftsführung bis spätestens zum vorletzten Handelstag des betreffenden Monats. Ihr Anlagevermögen wird Ihnen dann innerhalb der ersten Tage des neuen Monats auf das von Ihnen angegebene Auszahlungskonto überwiesen.
Auch Teilbeträge können ausgezahlt werden. Wie beim Clubaustritt bedarf es hierfür einer schriftlichen, formlosen Mitteilung an die Geschäftsführung bis spätestens zum vorletzten Handelstag des betreffenden Monats. Auch die Auszahlungen von Teilbeträgen erfolgt in den ersten Tagen des Folgemonats auf das von Ihnen angegebene Auszahlungskonto.
Beim Alpha Star Aktienclub fallen weder beim Clubeintritt noch –austritt irgendwelche Gebühren an. Die Aufwandsentschädigung der Geschäftsführung beträgt für jeden Gesellschafter 0,2 % (zzgl. MwSt.) vom aktuellen Anlagevermögen am Monatsende, mindestens jedoch 5 € (zzgl. MwSt.). Zudem fällt für den Finanzdienstleister (FIVV AG, München) eine monatliche Gebühr von 0,1 % (zzgl. MwSt.) des Gesellschaftsvermögens an.
Das Erfolgshonorar beläuft sich darüber auf 10 % des Nettovermögenszuwachses (zzgl. MwSt.). Dabei muss ein einmal erreichter Höchststand überboten werden, bis erneut ein Erfolgshonorar anfällt (sog. Highwatermark).
Einzahlungen können ab einem Betrag von 1.000 € erfolgen. Darüber hinaus ist jeder Betrag, der ein Vielfaches von 10 ist, möglich. Auch Erhöhungen des erstmalig eingezahlten Betrages sind jederzeit durch einfache Überweisung durch Angabe Ihres Namens im Überweisungsbetreff möglich.
Der Alpha Star Aktienclub investiert überwiegend in Aktien von aussichtsreichen Unternehmen des deutschen Mittelstandes. Dabei stehen vor allem so genannte Nebenwerte bzw. Small Caps im Anlagefokus. Theoretisch sind aber auch Anlagen in Anleihen, Fonds oder Indexzertifikate möglich. Ausgeschlossen sind per Gesellschaftsvertrag besonders riskante Produkte wie Optionsscheine, Knock-out-Zertifikate, Futures oder ähnliches. Auch der Kauf auf Kredit ist ausgeschlossen.
Das gemeinschaftliche Anlegen in einem Aktienclub bietet den Mitgliedern durchaus Kostenvorteile. Während Depot- und Kontoführungsgebühren auch für Einzelanleger heutzutage meist kostenlos sind, macht sich der Kostenvorteil vor allen bei den Transaktionsgebühren bemerkbar. So belaufen sich die monatlichen Ordergebühren im Alpha Star Aktienclub beispielsweise pro Mitglied auf nur knapp 8 €; bei durchschnittlich 5 bis 10 Transaktionen im Monat. Als Einzelanleger ist dies kaum darstellbar.
Eine Beteiligung am Alpha Star-Depot wird steuerlich genauso behandelt wie ein privates Aktiendepot. Kursgewinne, Dividenden und Zinserträge werden im Rahmen der Abgeltungssteuer automatisch versteuert und abgeführt.
Alle Mitglieder erhalten jeden Monat eine Aufstellung über den aktuellen Wert ihrer Einlage per E-Mail. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit in unserem Live-Depot über die Entwicklung der Werte im Alpha Star-Depot informieren. https://isht.comdirect.de/-823773937/tiny.html
Mitglieder werden im Alpha Star Aktienclub monatlich über die aktuelle Wertentwicklung informiert. Zudem wird jährlich ein Wirtschaftsprüfertestat über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erstellt. Daher wird im Alpha Star Aktienclub auf eine jährliche Gesellschafterversammlung verzichtet. Jedoch können die Mitglieder oder die Geschäftsführung die Einberufung einer Gesellschafterversammlung beantragen.
Die Wahl der Rechsform GbR für einen Aktienclub ist vor allem aus zwei Gründen: Zum Einen ist der Ein- und Austritt von Gesellschaftern unproblematisch zu handhaben und zum Anderen fallen keine gewerblichen Steuern an, da der Club keiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht.
weitere Fragen und Antworten folgen...
Hinweis: Der Alpha Star beschränkt seine maximale Anlegerzahl auf 500. Noch können Sie in unseren exklusiven Club eintreten:
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Mittelstand ist Wirtschaftsmotor
flexibel monatlich Ein- und Auszahlen
Erfolgsqoute: 103% in vier Jahren
Transparenz: Online-Live-Depot
Gebühren: Kein Ausgabeaufschlag
Anlageziel: Deutscher Mittelstand
Laufzeit: monatlich flexibel
Mindestbeteiligung: schon ab 1.000 EUR
Exklusivität: max. 500 Anleger
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