Aktienclub > FAQ
Diese Fragen wurden oft gestellt - hier die Antworten.
1. Was ist ein Aktienclub?
2. Wie kann ich Mitglied werden?
3. Wer kann Mitglied im Alpha Star Aktienclub werden?
4. Wie kann ich Einzahlungen in den Aktienclub vornehmen?
5. Ab welchem Betrag kann ich einzahlen?
6. Gibt es die Möglichkeit einen Sparplan einzurichten?
7. Wann kann ich wieder austreten?
8. Kann ich Teilbeträge auszahlen lassen?
9. Welche Kosten entstehen bei einer Beteiligung?
10. Was ist der Anlageschwerpunkt des Alpha Star Aktienclubs?
11. Hat das Gemeinschaftsdepot Kostenvorteile?
12. Wie wird meine Beteiligung am Alpha Star-Depot steuerlich behandelt?
13. Wie erfahre ich den aktuellen Wert meiner Einlage?
14. Gibt es eine jährliche Gesellschafterversammlung?
15. Warum ist der Alpha Star Aktienclub eine GbR?
Ein Aktienclub ist eine Anlegergemeinschaft, bei der sich mehrere Privatpersonen zusammenfinden, um die typischen Vorteile einer gemeinsamen Anlage zu genießen. Diese Vorteile erstrecken sich von einer gemeinsamen Verwaltung, über geballte Wissenskompetenzen bis hin zu niedrigeren Gebühren durch aggregierte Aktienkäufe.
Ein Aktienclub kann seine Anlagestrategie individuell festlegen. Dabei können schon zwei Menschen gemeinsam einen Aktienclub bilden. Vor der Abgeltungssteuer ist man davon ausgegangen, dass es über 5.000 Anlegergemeischaften in Deutschland gab. Heute sollten es deutlich weniger sein.
Um Mitglied zu werden, senden Sie uns bitte die folgenden Unterlagen zu:
- aufgefüllte und unterschriebe Beitrittserklärung
- unterschriebener Gesellschaftsvertrag
- ausgefüllte Seite 4 der Zusatzerklärung
- Beidseitige Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses
Die Unterlagen finden Sie zum Ausdrucken auf unserer Homepage unter dem Punkt „Anlegen“ www.alphastar-aktienclub.de/anlegen.php.
Sind diese Schritte erfolgt, bekommen Sie eine Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft und eine Einzahlung kann erfolgen.
Gesellschafter kann nur eine natürliche, volljährige Person werden. Juristische Personen (z.B. GmbH oder AG) können keine Gesellschafter werden.
Einzahlungen können per Überweisung auf das Clubkonto getätigt werden. Das Konto des Alpha Star Aktienclubs ist bei der Baader Bank AG eingerichtet. Die Kontoverbindung für Einzahlungen lautet:
Kontoinhaber: Alpha Star Aktienclub GbR
Kontonummer: 44 94 001
BLZ: 700 331 00
Kreditinstitut: Baader Bank AG
Betreff: Einzahlung, Nachname, Vorname
Eine Einzahlung auf das Club-Konto muss bis zum letzen Tages eines Monats eingegangen sein, um ab dem darauffolgenden Monat an der Entwicklung zu partizipieren.
Einzahlungen können ab einem Betrag von 1.000 € erfolgen. Darüber hinaus ist jeder Betrag, der ein Vielfaches von 10 ist, möglich. Auch Erhöhungen des erstmalig eingezahlten Betrages sind jederzeit durch einfache Überweisung durch Angabe Ihres Namens im Überweisungsbetreff möglich.
Ja, nach einmaliger Anmeldung können Sie Ihre Einlage jederzeit durch Überweisung und unter Angabe Ihres Namens im Überweisungsbetreff erhöhen. Der eingezahlte Betrag muss jeweils ein Vielfaches von 10 sein. Gerne können Sie daher per Dauerauftrag z.B. monatliche Einzahlungen vornehmen. Beachten Sie, dass die Einzahlungen jeweils zum Monatsletzten auf dem Clubkonto eingegangen sein müssen, um ab dem nächsten Monatsersten an der Entwicklung des Gemeinschaftsdepots zu partizipieren.
Ein Clubaustritt ist zu jedem Monatsende möglich. Für einen Clubaustritt genügt eine formlose, schriftliche Mitteilung an die Geschäftsführung bis spätestens zum vorletzten Handelstag des betreffenden Monats. Ihr Anlagevermögen wird Ihnen dann innerhalb der ersten Tage des neuen Monats auf das von Ihnen angegebene Auszahlungskonto überwiesen.
Auch Teilbeträge können ausgezahlt werden. Wie beim Clubaustritt bedarf es hierfür einer schriftlichen, formlosen Mitteilung an die Geschäftsführung bis spätestens zum vorletzten Handelstag des betreffenden Monats. Auch die Auszahlungen von Teilbeträgen erfolgt in den ersten Tagen des Folgemonats auf das von Ihnen angegebene Auszahlungskonto.
Beim Alpha Star Aktienclub fallen weder beim Clubeintritt noch –austritt irgendwelche Gebühren an. Die Aufwandsentschädigung der Geschäftsführung beträgt für jeden Gesellschafter 0,2 % (zzgl. MwSt.) vom aktuellen Anlagevermögen am Monatsende, mindestens jedoch 5 € (zzgl. MwSt.). Zudem fällt für den Finanzdienstleister (FIVV AG, München) eine monatliche Gebühr von 0,1 % (zzgl. MwSt.) des Gesellschaftsvermögens an.
Der Alpha Star Aktienclub investiert überwiegend in Aktien von aussichtsreichen Unternehmen des deutschen Mittelstandes. Dabei stehen vor allem so genannte Nebenwerte bzw. Small Caps im Anlagefokus. Theoretisch sind aber auch Anlagen in Anleihen, Fonds oder Indexzertifikate möglich. Ausgeschlossen sind per Gesellschaftsvertrag besonders riskante Produkte wie Optionsscheine, Knock-out-Zertifikate, Futures oder ähnliches. Auch der Kauf auf Kredit ist ausgeschlossen.
Das gemeinschaftliche Anlegen in einem Aktienclub bietet den Mitgliedern durchaus Kostenvorteile. Kostenlose Depot- und Kontoführungsgebühren für Einzelanleger sind heutzutage die meisten Investoren geohnt. Wesentliche Kostenvorteile ergeben sich im Aktienclub hinsichtlich der Transaktionsgebühren. Durch das kumulierte Volumen sinken die Transaktionsgbühren pro Mitglied deutlich unter die Größenordnungen, die ein Einzelner im Privatdepot tragen muss.
Eine Beteiligung am Alpha Star-Depot wird steuerlich genauso behandelt wie ein privates Aktiendepot. Kursgewinne, Dividenden und Zinserträge werden im Rahmen der Abgeltungssteuer automatisch versteuert und abgeführt.
Alle Mitglieder erhalten jeden Monat eine Aufstellung über den aktuellen Wert ihrer Einlage per E-Mail. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit in unserem Live-Depot über die Entwicklung der Werte im Alpha Star-Depot informieren. » Zum Depot
Mitglieder werden im Alpha Star Aktienclub monatlich über die aktuelle Wertentwicklung informiert. Zudem wird jährlich ein Wirtschaftsprüfertestat über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erstellt. Daher wird im Alpha Star Aktienclub auf eine jährliche Gesellschafterversammlung verzichtet. Jedoch können die Mitglieder oder die Geschäftsführung die Einberufung einer Gesellschafterversammlung beantragen.
Die Wahl der Rechsform GbR für einen Aktienclub ist vor allem aus zwei Gründen: Zum Einen ist der Ein- und Austritt von Gesellschaftern unproblematisch zu handhaben und zum Anderen fallen keine gewerblichen Steuern an, da der Club keiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht.
weitere Fragen und Antworten folgen...
Der Alpha Star Aktienclub:
Highlights
über 177% in sieben Jahren
kein Ausgabeaufschlag
monatliche Einzahlungen ab 10 €
monatliche Auszahlungen möglich
Live-Depot für hohe Transparenz
Anlageziel: Deutscher Mittelstand
max. 500 Anleger